Rechtsgebiete
Unsere Anwaltskanzlei ist vorrangig in den nachfolgend alphabetisch und ohne Gewichtung dargestellten Rechtsgebieten, sowie mit Schwerpunkt im Seniorenrecht
tätig.
Ist Ihr Rechtsgebiet nicht dabei, oder wissen Sie es nicht? Dann kontaktieren Sie uns - wir helfen Ihnen gerne weiter.
Seniorenrecht (Schwerpunkt)
Älter werden ist Teil des Lebens – es bringt neue und eigene rechtliche Fragen mit sich. Fragen nach Sicherheit, Selbstbestimmung, finanzieller Absicherung, Pflege und Nachfolge. Viele rechtliche Themen gewinnen im Alter an Bedeutung, werden aber oft verdrängt oder zu spät angegangen.
Das Seniorenrecht umfasst zahlreiche rechtliche Bereiche, die speziell im fortgeschrittenen Lebensalter relevant werden – mit ihren jeweils ganz eigenen Herausforderungen.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Ausscheiden aus dem Arbeitsleben
- Rente und andere Sozialleistungen
- Pflege und Heimverträge
- Vorsorge- und Patientenverfügungen
- Erbrecht und Nachfolgeplanung
- Schutz vor Ausnutzung und Betrug
- Erläuterung rechtlicher Zusammenhänge etc.
Seniorenrecht heißt: Selbstbestimmt alt werden – mit rechtlicher Klarheit und einem sicheren Gefühl.
Unsere Anwaltskanzlei unterstützt Sie mit Erfahrung, Einfühlungsvermögen und einem offenen Ohr für die Themen, die im Alter wirklich zählen. Das ist uns eine Herzensangelegenheit.
Gern steht Ihnen unsere Anwaltskanzlei im Seniorenrecht zur Seite.
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht betrifft umfassend die Rechtsverhältnisse zwischen den Beteiligten eines Arbeitsverhältnisses (Arbeitnehmer und Arbeitgeber) oder Ausbildungsverhältnisses (Auszubildende und Ausbilder) in all seinen Facetten.
Zu Arbeitssachen gehören:
- Kündigung
- Vertragsänderung
- Abmahnung
- Vergütung
- Arbeitszeugnis
- Abfindung etc.
Darüber hinaus geht es um die Vereinigungen der Beteiligten: Betriebsrat, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände. Durch diverse Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen etc. werden die Rechte und Pflichten teilweise grundlegend geprägt.
Für die Bearbeitung im jeweiligen Einzelfall ist genau abzuwägen, ob das Arbeitsverhältnis fortgesetzt werden soll oder nicht. Möglicherweise sollte dann das Verhältnis der Beteiligten untereinander nicht über Gebühr belastet werden.
Egal ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, bei unserer Anwaltskanzlei sind Sie in guten Händen.
Gern steht Ihnen unsere Anwaltskanzlei im Arbeitsrecht zur Seite.
Erbrecht
Der Tod ist uns allen sicher. Dennoch will man sich damit so wenig wie möglich beschäftigen, eigentlich schade.
Noch zu Lebzeiten kann und sollte man das Erbrecht bedenken und verbindliche Regelungen schaffen bevor es zu spät ist. Gerade im Erbrecht kann man wesentliche und entscheidende Weichen stellen, da sonst die gesetzliche Erbfolge gilt und oftmals zu ungewollten Ergebnissen führt.
Zu Erbsachen gehören:
Erbfolge
Rechtliche Stellung des Erben
Erbengemeinschaft
Testament / Vermächtnis
Erbvertrag
Pflichtteil
Erbunwürdigkeit
Erbverzicht
Erbschein
Erbschaftskauf
etc.
Für die Hinterbliebenen ist das Erbrecht eher ein notwendiges Übel. Streit mit Miterben und (übergangenen) Verwandten, Behörden und Gerichten, Gläubigern und Schuldnern. Ärger droht fast überall. Genug Möglichkeiten also, um auf eine engagierte Anwaltskanzlei mit Blick für das Wesentliche zurück zu greifen.
Gern steht Ihnen unsere Anwaltskanzlei im Erbrecht zur Seite.
Familienrecht
Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Ehegatten und Lebenspartner, der Familie und der Verwandtschaft, sowie der Vormundschaft, rechtlichen Betreuung und Pflegschaft.
Zu Familiensachen gehören:
- Ehesache
- Kindschaftssache
- Abstammungssache
- Adoptionssache
- Ehewohnungs- / Haushaltssache
- Gewaltschutzsache
- Versorgungsausgleichssache
- Unterhaltssache
- Güterrechtssache
- sonstige Familiensachen
- Lebenspartnerschaftssache etc.
Familiensachen bedürfen einer besonderen Bearbeitung. Hier geht es nicht nur darum, das Recht richtig anzuwenden, sondern letztlich eine Lösung zu finden, um eine zum Teil hochemotionale Situation dauerhaft zu befrieden. Wir führen regelmäßig auch diskrete Beratungen für trennungswillige aber noch unentschlossene Ehegatten durch.
Gern steht Ihnen unsere Anwaltskanzlei im Familienrecht zur Seite.
Forderungseinzug (Inkasso)
Forderungseinzug beschreibt die effektive Geltendmachung von Forderungen im außergerichtlichen und notfalls gerichtlichen Verfahren bis hin zur Zwangsvollstreckung.
Zum Inkasso gehören:
- Mahnung
- Mahnverfahren
- Klage
- Zwangsvollstreckung etc.
Beim Inkasso ist wichtig, einerseits die Ansprüche des Gläubigers schnell und effektiv durchzusetzen, dabei aber die Möglichkeiten des Schuldners auch nicht zu überspannen. Sonst meldet der Schuldner Insolvenz an und der Gläubiger geht leer aus.
Für mehrere Unternehmen hat unsere Anwaltskanzlei bereits dauerhaft den kompletten Forderungseinzug übernommen. Diesen Service möchten wir gern weiter ausbauen.
Privatpersonen und Unternehmen können sich zur Durchsetzung ihrer Forderungen vertrauensvoll an uns wenden.
Gern steht Ihnen unsere Anwaltskanzlei beim Forderungseinzug (Inkasso) zur Seite.
Ordnungswidrigkeitenrecht
Ordnungswidrigkeiten sind rechtswidrige und vorwerfbare Handlungen, die von einer staatlichen Behörde, meist dem Landratsamt, mit einer Geldbuße geahndet werden sollen. Es handelt sich um eine Mischung aus Verwaltungsrecht und Strafrecht, wobei Ordnungswidrigkeiten meist in Nebengesetzen geregelt sind und auch völlig unerwartet Ärger machen können .
Zu Ordnungswidrigkeiten gehören Verstöße beim:
- Straßenverkehr
- Natur- und Tierschutz
- Umweltschutz
- Sozialrecht etc.
Gerade angebliche Verstöße gegen Mitteilungs- und Mitwirkungspflichten im Sozialrecht beschäftigen zahlreich unsere Anwaltskanzlei.
Bei der Verteidigung gegen Ordnungswidrigkeiten ist das Verhältnis zum Strafrecht besonders wichtig. Schnell kann bei ungeschickter Verteidigung eine Strafsache daraus werden. Eine frühzeitige Beauftragung ist stets zu empfehlen.
Gern steht Ihnen unsere Anwaltskanzlei beim Verdacht einer Ordnungswidrigkeit zur Seite.
Strafrecht
Das Strafrecht befasst sich neben dem Ordnungswidrigkeitenrecht mit allem was verboten ist. Manches Verbotene ist strafbar, manches "nur" ordnungswidrig, beides aber unangenehm.
Das Strafrecht hat zwei Seiten: Täter und Opfer, Beteiligte und Unbeteiligte. Unsere Anwaltskanzlei ist umfassend im Strafrecht tätig, d.h. wir verteidigen Täter und vertreten Opfer sowie Zeugen. Bei uns sind alle gut aufgehoben (solange es nicht dieselbe Tat betrifft).
Zum Strafrecht gehören:
- Verteidigung im Ermittlungs-, Zwischen- und Hauptverfahren
- Untersuchungshaft
- Vermögensabschöpfung etc.
Wir unterscheiden keine Betroffenen 1. oder 2. Klasse und übernehmen daher regelmäßig auch Pflichtverteidigungen. Neben Freisprüchen wird die weit überwiegende Zahl unserer Verfahren eingestellt. Bei Verurteilung fällt die verhängte Strafe zumeist niedriger aus.
Gern steht Ihnen unsere Anwaltskanzlei im Strafrecht zur Seite.
Sozialrecht
Das Sozialrecht umfasst die Erfüllung des verfassungsrechtlich geschützten Auftrags zur Sicherung des Sozialstaats, betrifft also die soziale Absicherung der Bürgerinnen und Bürgern. Immer wieder muss der Staat hier an seine Pflichten erinnert werden.
Zum Sozialrecht gehören neben den Sozialgesetzbüchern:
SGB I (Allgemeiner Teil)
SGB II (Grundsicherung)
SGB III (Arbeitsförderung)
SGB IV (Gemeinsame Vorschriften)
SGB V (Krankenversicherung)
SGB VI (Rentenversicherung)
SGB VII (Unfallversicherung)
SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe)
SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen)
SGB X (Sozialverwaltungsverfahren)
SGB XI (Pflegeversicherung)
SGB XII (Sozialhilfe)
SGB XIV (Soziale Entschädigung)
auch eine fast unübersichtliche Menge von Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien etc..
Gern steht Ihnen unsere Anwaltskanzlei im Sozialrecht zur Seite.
Vorsorge
Nicht nur der Tod, auch Krankheit, Unfall oder eine altersbedingte Einschränkung können uns plötzlich die Fähigkeit nehmen, eigene Entscheidungen zu treffen. Wer kümmert sich dann um wichtige Angelegenheiten? Wer entscheidet medizinisch, rechtlich, finanziell – und nach wessen Maßstäben?
Wer rechtzeitig Vorsorge trifft, entlastet Angehörige, vermeidet Streit und sorgt dafür, dass der eigene Wille auch dann noch gilt, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, ihn zu äußern.
Zur Vorsorge zählen:
- Vorsorgevollmacht
- Betreuungsverfügung
- Patientenverfügung
- Sorgerechtsverfügung
- Bestattungsverfügung
Gerade die Frage nach der eigenen Bestattung lässt sich zu Lebzeiten regeln und wird bei der Vorsorge gern vergessen, ebenso wie die Regelung zum Sorgerecht für minderjährige Kinder.
Gern steht Ihnen unsere Anwaltskanzlei bei Ihrer rechtlichen Vorsorge zur Seite.